Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
Quelle: DEGENER Verlag GmbH, 01/2013